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   ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16   

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https://dejure.org/2016,47544
ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16 (https://dejure.org/2016,47544)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20.12.2016 - 4 Ga 56/16 (https://dejure.org/2016,47544)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 4 Ga 56/16 (https://dejure.org/2016,47544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung zur Blockade ausgeschriebener Stellen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Sicherung des Bewerbungsverfahrens; Einstweilige Verfügung in Form der sogenannten Sicherungsverfügung; Grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt; Beschränkte gerichtliche Kontrolle des dem öffentlichen Arbeitgeber von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, zu prüfen, ob der öffentliche Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG, Urteil vom 07.09.2004, 9 AZR 537/03; LAG Hamm, Urteil vom 27.04.2016, 5 Sa 1449/15).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch Stellen, die von Angestellten oder Arbeitern, also Arbeitnehmern, besetzt werden können (BAG, Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 277/08).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Dabei hat der Arbeitgeber bei seiner erneuten Auswahlentscheidung die vom Gericht festgestellten Auswahlfehler zu unterlassen und ist insoweit an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (BAG, Urteil vom 05.11.2002, 9 AZR 451/01).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 25 SaGa 863/12

    Konkurrentenklage - vorläufige Übertragung des Dienstpostens an Mitbewerber

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Eine vorläufige Sicherung des Bewerberverfahrensanspruchs setzt hingegen zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die getroffene Auswahlentscheidung ermessenfehlerfrei zu wiederholen ist und die Aussichten des Bewerbers, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, voraus (LAG Berlin, Urteil vom 28.06.2012, 25 SaGa 863/12).
  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Nach Artikel 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt (vgl. BAG, Urteil vom 06.02.1980, 5 AZR 848/77).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Die einstweilige Verfügung in Form der sogenannten Sicherungsverfügung ist auch die richtige Verfahrensart, da die Verfügungsklägerin nur so die vorläufige Nichtbesetzung der Stelle und die Zulassung zum Bewerbungsverfahren erreichen kann (vgl. hierzu: LAG Thüringen, Urteil vom 13.01.1997, 8 Sa 232/96).
  • LAG Hamm, 27.04.2016 - 5 Sa 1449/15

    Klage auf Einbeziehung in eine Besetzungsverfahren für eine Beförderungsstelle im

    Auszug aus ArbG Dortmund, 20.12.2016 - 4 Ga 56/16
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, zu prüfen, ob der öffentliche Arbeitgeber den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BAG, Urteil vom 07.09.2004, 9 AZR 537/03; LAG Hamm, Urteil vom 27.04.2016, 5 Sa 1449/15).
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